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Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Becker electronics GmbH, 79112 Freiburg-Opfingen

1. Allgemeines
Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.

2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Reparaturen
Reparaturen werden auf Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlags durchgeführt. Ein Kostenvoranschlag wird pro Gerät pauschal mit 120,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Soweit es im Anschluss an den Kostenvoranschlag zu einer Auftragserteilung kommt, wird der Betrag auf die Endrechnung angerechnet.
Sollte innerhalb von 4 Wochen ab Datum des Kostenvoranschlags keine Reparaturauftragserteilung erfolgen, sind wir berechtigt, das Gerät an den Kunden zurückzusenden oder dieses zu entsorgen.“

4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk Freiburg - Opfingen ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung von uns schriftlich bestätigt ist.

5. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, anschließend innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines eventuellen weiteren Schadens Zinsen i.H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

6. Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden.
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Werk verlässt.
Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 10.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Soweit der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.
Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Temperaturmessstreifen, Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus, Druckwerke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 10 verlangen.
Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.
Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

10. Schadensersatz
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie in den Fällen, in denen wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ersatznutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Ergänzungsbedingungen
Ergänzend gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen lndustrie e.V. empfohlenen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungen in Widerspruch stehen. Ein Exemplar dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen kann jederzeit bei uns angefordert werden.

12. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


79112 Freiburg – Stand Mai 2017

Produktübersicht

 
Durchfluss
  • Magnetisch / Induktiv
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  • Coriolis
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  • Ultraschall
      {output}
  • Verbrauchssensor Druckluft/Gase
      {output}
Füllstand
  • Ultraschall
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  • Radar
      {output}
  • Grenzstand
      {output}
  • Anzeige
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Druck
  • Differenzdruck
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  • Hydrostatik
      {output}
  • Prozessdruck
      {output}
  • Anzeige
      {output}
Antriebstechnik
  • Frequenzumrichter
      {output}
  • Softstarter
      {output}
  • Sinusumrichter
      {output}

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